In den vergangenen Jahren wurden in vielen Kommunen und Kreisen zahlreiche Bereiche in Gesellschaften ausgelagert, die entweder komplett unter der Kontrolle des öffentlichen Trägers blieben oder in Zusammenarbeit mit Privatunternehmen geführt wurden. Solche Gesellschaften sind damit der unmittelbaren Kontrolle der gewählten Gremien entzogen und noch mehr der öffentlichen Kontrolle, da Aufsichtsräte nichtöffentlich tagen und die Mitglieder der Verschwiegenheit unterliegen. Damit aber gesichert wird, dass der öffentliche Zweck der Unternehmen weiterhin im Vordergrund steht und nicht etwa nur die reine Wirtschaftlichkeit und die demokratische Kontrolle gewahrt bleibt, wurde den Kreisen vom Landkreistag empfohlen eine Richtlinie für seine Beteiligungen zu erstellen. Diese wurde nun in der letzten Kreistagssitzung nach langer Diskussion verabschiedet.
Die lange Diskussion war vor allem der Tatsache geschuldet, dass unter anderem die Grüne Fraktion zahlreiche Änderungen vorschlug, über die in zwei Finanzausschusssitzungen beraten wurde. Zentrale Kritikpunkte waren die Transparenz, die großzügige Anwendung von Soll-Bestimmungen (die Ausnahmen erlauben), die Fristen bei Vorlagen und Niederschriften, sowie der Einsatz derivater Finanzinstrumente. Beim Thema Transparenz konnten wir Verbesserungen erzielen, so soll z.B. die Festlegung der Vergütung der Aufsichtsräte in öffentlicher Sitzung beschlossen werden, nicht hinter verschlossener Tür. Auch bei den Soll-Bestimmungen konnten wir uns teilweise durchsetzen, zum Beispiel bei der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Bei anderen Punkten konnten wir uns nicht durchsetzen. Nach wie vor ist uns nicht klar, warum „wesentliche und andauernde Interessenskonflikte“ von Aufsichtsratsmitgliedern nicht in jedem Fall zur Beendigung des Mandats führen müssen. Auch unser Bestreben den Aufsichtsratsmitgliedern mehr Zeit zum Studium der Unterlagen zuzugestehen und die Niederschriften innerhalb von vier Wochen zugestellt zu bekommen, fand keine Mehrheit. Letztlich ging es uns noch um den Einsatz derivater Finanzinstrumente. Hier forderten wir eine Positivliste, um die Verwendung hochriskanter Derivate auszuschließen. Auch dieser Vorschlag wurde abgelehnt.
Auch wenn wir mit einigen unserer Anträge gescheitert sind, haben wir doch dazu beigetragen, die Richtlinie an einigen wichtigen Punkten zu verbessern und haben daher auch der Verabschiedung zugestimmt.
(rf)