Grafik: Peggy und Marco Lachmann, Pixabay

von Ralf Frühwirt

Auf Initiative des Europaparlaments hat die EU-Kommission im September einen Vorschlag für ein EU-Vereinsrecht vorgelegt. Sobald der Entwurf im Trilog zwischen Parlament, Rat und Kommission abgestimmt ist, kann das neue europäische Vereinsrecht angewandt werden.

Bei manchen EU-Skeptiker*innen sträuben sich ob dieser ersten Zeilen schon die Nackenhaare, aus der Angst, dass sich die EU jetzt auch ins Vereinsrecht einmischen will, und so mancher Vereinsvorstand macht sich vielleicht Sorgen, dass jetzt alles noch komplizierter und bürokratischer wird.

Doch hierzu kann Entwarnung gegeben werden. Für keinen Verein muss sich etwas ändern. Das künftige EU Vereinsrecht ersetzt nicht die deutschen Regeln, und niemand muss sich um zusätzliche Formulare sorgen. Das EU Vereinsrecht wird geschaffen, um künftig innerhalb der EU Länder übergreifende Vereine eine gesetzliche Basis zu geben.

Binnenmarkt, Bankenunion und Freizügigkeit. Für viele zentrale Bereiche des täglichen Lebens gibt es einheitliche europäische Regeln. Doch für die Organisation von Menschen in Vereinen gibt es 24 verschiedene Regelwerke. Ein grenzüberschreitender Verein, in dem sich Menschen aus verschiedenen Mitgliedstaaten engagieren, ohne Mehrarbeit zur Einhaltung der unterschiedlichen nationalen Regeln leisten zu müssen? Das ist bisher unmöglich.

„EU Calling“, das größte europäische webinar-Netzwerk hat dazu unter dem Titel „Demokratie kennt keine Grenzen – Ein europäisches Vereinsrecht“ mit einem spannend besetzten Panel veranstaltet. MdEP Nicola Beer, MdEP Sergey Lagodinsky, Marta Pardavy (Helsinky Komitee Ungarn), und Bernd Hüttemann (Europäische Bewegung) diskutierten über den Entwurf, über noch vorhandene Schwächen, und mögliche Erweiterungen – wie die Anwendung auf Stiftungen.

Für NGOs, aber auch für Sport-, Kultur und Partnerschaftsvereine ergeben sich aus einem EU Vereinsrecht viele neue Möglichkeiten einer grenzüberschreitenden Kooperation. Wer so etwas bisher versucht hat, scheiterte meist an den unterschiedlichen Regelwerken der Mitgliedsländer. Satzungen, Steuerrecht, Kontoanmeldungen, für all das und mehr gab es verschiedene Vorschriften, die sich teilweise gegenseitig ausschlossen. Das hat mit einem EU Vereinsrecht ein Ende und wäre für viele grenzüberschreitende Initiativen eine große Erleichterung.

Die Aufzeichnung des webinars finden Sie hier: https://youtu.be/GVEPtwmhTHs